Bei Absprache eines individuellen Nachtermins mit einem Kursschüler bezüglich einer Kursarbeit ist zwingend darauf zu achten, dass KA nicht an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geschrieben werden dürfen!
(Grundlage: gültige ThürSchulO § 58 Absatz 2)
Kursarbeitsplan
Beschluss zu den Kursarbeiten in der JGS 11 und 12
EA GA 11/I je Fach eine KA je Fach eine KA 11/II je Fach eine KA je Fach eine KA 12/I je Fach eine KA je Fach eine KA 12/II je Fach eine KA ---
Arbeitszeit:
einheitlich zwei Unterrichtsstunden,
12/II – nach Antrag bei Prüfungsfächern entsprechend der Arbeitszeit bei schriftlicher Abiturprüfung
Wertung:
Die Kursarbeit gilt als ⅓ der Gesamtnote des Kurshalbjahres.
Kursarbeit : andere Leistungsnachweise = 1 : 2