Hausordnung
Hausordnung des Staatlichen Gymnasiums Bergschule Apolda
Die Hausordnung sichert einen geordneten, störungsfreien Schulbetrieb, schützt alle Schulangehörigen vorbeugend vor Schaden und dient der rechtlichen Absicherung von Schülern und Lehrern.
Grundlagen:
- Thüringer Schulgesetz vom 06. August 1993, in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. April 2003 zuletzt geändert mit Gültigkeit ab 01. August 2024,
- Thüringer Schulordnung vom 20. Januar 1994, zuletzt geändert am 06. Juni 2025 mit der Gültigkeit ab 01. August 2026
1. Unterrichts- und Pausenzeiten
Der Unterricht beginnt regulär um 8:00 Uhr (in Ausnahmefällen ab 7:05 Uhr). Der Einlass in das Schulgebäude erfolgt ab 7:45 Uhr.
Stunde Uhrzeit 0. Std. 07:05 – 07:50 Uhr
1. Std. 08:00 – 08:45 Uhr
2. Std. 08:50 – 09:35 Uhr
1. Hofpause 09:35 – 09:55 Uhr 3. / 4. Std. 09:55 – 11:25 Uhr
Essenspause 11:25 – 12:15 Uhr 5. Std. 12:15 – 13:00 Uhr
6. Std. 13:05 – 13:50 Uhr
7. Std. 14:00 – 14:45 Uhr
8. Std. 14:50 – 15:35 Uhr
9. Std. 15:40 – 16:25 Uhr
2. Unterrichtsorganisation & Krankmeldungen
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Information & Vertretung: Jeder Schüler ist verpflichtet, sich über Aushänge oder via EduPage über Stunden-, Raum- und Vertretungspläne zu informieren.
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Krankmeldung: Kann ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen, muss die Schule unverzüglich (in der Regel per EduPage, ausnahmsweise telefonisch oder per E-Mail) durch die Personensorgeberechtigten informiert werden. Bei Rückkehr ist eine schriftliche Entschuldigung vorzulegen. (Für die Sekundarstufe II und Volljährige gelten gesonderte Regelungen).
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Lehrerabwesenheit: Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrkraft anwesend, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.
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Fachräume: Fachunterrichtsräume dürfen grundsätzlich nur in Begleitung der jeweiligen Fachlehrkraft betreten werden.
3. Verhalten im Schulgebäude & auf dem Schulgelände
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Eingänge & Wege: Schüler und Lehrer nutzen ausschließlich die Eingänge A bis D (Eingang E nur nach Vereinbarung für den Sportunterricht). Der Eingang an der Stirnseite des Südflügels sowie das dortige Parterre bis Treppenhaus I sind gesperrt.
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Hof III: Ist für Schüler grundsätzlich gesperrt (dient ausschließlich als Evakuierungs-Stellplatz).
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Fahrzeuge & Fahrräder: Fahrräder sind auf den ausgewiesenen Flächen anzuschließen. Mopeds/Motorräder dürfen nur nach genehmigtem Antrag auf dem Parkplatz abgestellt werden. Das Parken von Schüler-PKW auf dem Schulgelände ist untersagt.
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Ordnung im Klassenraum: Die Garderobe verbleibt im Klassenraum. Nach Unterrichtsschluss stellen die Schüler ihre Stühle auf die Tische (außer an Tischreinigungstagen). Am Ende jeder Stunde bringen die Ordnungsschüler den Raum in Ordnung und reinigen die Tafel.
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Sicherheit: Fenster dürfen nur mit Genehmigung der Lehrkraft geöffnet werden. Das Sitzen auf Fensterbänken ist verboten.
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Kleidung: Kopfbedeckungen werden beim Betreten des Gebäudes abgenommen. Kleidung darf nicht anstößig sein; verfassungswidrige Symbole und Aufschriften sind untersagt.
4. Smartphones, Smartwatches & digitale Medien
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Unterrichtsnutzung: Digitale Endgeräte dürfen im Unterricht nur nach ausdrücklicher Genehmigung und Anweisung durch die Fachlehrkraft genutzt werden.
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Handygaragen: Smartphones und vergleichbare Geräte sind beim Betreten des Unterrichtsraumes in den dafür vorgesehenen „Handygaragen“ abzulegen und verbleiben dort bis zum Raumwechsel.
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Abhörverbot: Sende- und Abhöranlagen (insbesondere manipulierte Smartwatches), die andere Gegenstände vortäuschen und unbemerktes Mithören ermöglichen, sind nach § 90 TKG gesetzlich verboten.
5. Pausen & Freistunden
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Pausenbereiche: Pausen werden auf Hof I verbracht (endet vor der Böschung/am Erdwall; Klettern auf Bäumen verboten; Rasenflächen bei Nässe/Schnee meiden). Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 12 dürfen das „Grüne Klassenzimmer“ nutzen.
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Hauspause: Bei Regen verbleiben die Schüler im Raum; die Lehrkraft der Folgestunde führt die Aufsicht.
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Freistunden: Aufenthalt im Schüleraufenthaltsraum (Klassen 9–12 dürfen zusätzlich die Lerninseln für Lernzwecke nutzen).
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Verlassen des Schulgeländes:
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In Freistunden nur mit schriftlicher Genehmigung der Eltern gestattet (muss der Aufsicht unaufgefordert vorgezeigt werden).
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In der 2. Hofpause ist das Verlassen zur Eigenversorgung ab Klasse 10 mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern erlaubt.
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Sicherheit & Fairplay: Gefährdende Handlungen wie Rennen in den Fluren, Werfen von Schneebällen/Gegenständen, Raufen, Drängeln sowie Skateboard-/Inlineskatefahren sind verboten.
6. Verbote & Sicherheit
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Rauch- und Rauschmittelverbot: Besitz, Konsum und Weitergabe von Drogen, Tabakwaren und alkoholischen Getränken sind auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen verboten.
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Gefährliche Gegenstände: Waffen, Reizgase, Feuerwerkskörper sowie Zündmittel (unter 16 Jahren) sind strikt untersagt. (Schüler, die Reizgas zum Schutz auf dem Schulweg mitführen, müssen dieses vor Unterrichtsbeginn bei der Schulleitung abgeben).
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Unfälle & Fundsachen: Unfälle sind umgehend im Sekretariat oder bei der Lehrkraft zu melden (Versicherungsschutz). Fundsachen sind beim Hausmeister abzugeben.
7. Regeln zur Schulspeisung
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Zeitplan verbindlich einhalten.
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Essensausgabe erfolgt nur gegen Vorlage des Transponders.
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Essenseinnahme erfolgt in den Speiseräumen (Aufenthaltsraum nur in Ausnahmefällen).
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Tische und Stühle nicht verstellen; Tische nach dem Essen sauber hinterlassen.
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Nach dem Essen sind die Räumlichkeiten zügig freizugeben.
(Bei Verstößen gegen die Essensregeln kann ein zeitweiser Ausschluss von der Speisenversorgung erfolgen).